Aufsatz, Deutsch, 6 Seiten
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Dipl.-Oec. Michael Heckel:
Der BFH hat mit zwei Urteilen v. 28. 10. 2009 seine Rechtsprechung zur Verlegung von Einzelunternehmen ins Ausland geändert und seine finale Betriebsaufgabetheorie aufgegeben. Die Betriebsverlegung ins Ausland führt nach der neuen Sichtweise des BFH nicht mehr zwingend zur Aufdeckung der stillen Reserven. Unmittelbar gilt dies
allerdings nur für Alt-Fälle vor Einführung der allgemeinen Entstrickungsnormen in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 KStG. Nachfolgend werden die Urteile des BFH erläutert und diskutiert, ob die aktuell geltende Rechtslage zu einer Wiederbelebung der Betriebsaufgabetheorie führt.
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