Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz für Praktiker der kommunalen Abfallentsorgung
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz für Praktiker der kommunalen Abfallentsorgung

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz für Praktiker der kommunalen Abfallentsorgung

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 395,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Eintägiges Praxisseminar zur kommunalen Abfallwirtschaft Überlassungspflichten nach § 17 KrWG, Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG, Getrennthaltungspflichten, gemeinnützige Sammlungen, Wertstofftonne, Beförderungsanzeige/Beförderungserlaubnis, Musterabfallsatzung

Beschreibung:
Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Abfallbeauftragte zu aktualisieren!                      

Die Kommunen, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Abfallzweckverbände und gewerbliche Sammler kommunaler Abfälle sind in besonderer Weise von dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1.6.2012 in Kraft getreten ist, betroffen.

Im alltäglichen Geschäft der kommunalen Abfallbewirtschaftung müssen die unterschiedlichsten Rollen wahrgenommen werden; man kann auftreten als:


  • Abfallerzeuger (z.B. beim Betrieb des kommunalen Bauhofes oder bei der Entsorgung wild abgelagerter Abfälle) 

  • Abfallberater (um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und den gemeindlichen / städtischen Standort für Gewerbeansiedlungen attraktiver zu machen) 

  • Abfallsatzungsgeber (der die rechtlichen Bedingungen der Überlassungspflicht immer auf dem aktuellsten Stand normieren muss) 

  • Abfallentsorger (der Betreiber der unterschiedlichsten Abfallbehandlungsanlagen ist) 

  • Wettbewerber (der mit den privaten Entsorgungsträgern um den Abfall konkurriert)


Um diesen umfassenden Rollen und Aufgaben gerecht zu werden, müssen die Mitarbeiter und kommunalen Entscheidungsträger einen umfassenden Überblick über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz erwerben.

Inhalte:
Der Lehrgang soll den notwendigen Überblick geben, in dem er die wesentlichen rechtlichen Inhalte und Aspekte ausführlich erörtert. Dabei sollen folgende Felder im Mittelpunkt stehen:

  • Das Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG und die Rolle der Kommunen, der neutralen Stelle und der privaten Entsorger

  • Die gemeinnützige Sammlung

  • Die neuen Getrennthaltungspflichten für den Bioabfall ab dem 1.1.2015

  • Die Neuordnung der Erzeugerpflichten, einschließlich der Haftung und der Änderung der strafrechtlichen Bestimmungen nach § 326 StGB

  • Die Beförderungsanzeige und Beförderungserlaubnis für Sammler, Beförderer, Makler und Händler

  • Die Anwendung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie (mit praktischen Beispielen)

  • Abfallbegriff, Anwendungsausschlüsse, Abfallüberwachung

  • Die Novelle des hessischen Ausführungsgesetzes zum KrWG und deren Auswirkungen auf die kommunale Abfallbewirtschaftung

  • Anpassung der Abfallsatzungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf der Grundlage der Musterabfallsatzung


Darüber hinaus wird der aktuelle Stand der verwaltungsmäßigen Umsetzung der neuen Vorschriften eine wichtige Rolle spielen.

Inklusive der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Nachweisverordnung, ... ). 

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
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