Aufsatz, Deutsch, 6 Seiten, Anwaltsblatt
Autor: Dr. Ingo Minoggio
Erscheinungsdatum: 2001
Quelle: NWALTSBLATT 2001, Heft 11
Seitenangabe: 584-591
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"Straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Ermittlungen richten sich tagtäglich auch gegen Verantwortliche in Wirtschaftsunternehmen oder sonstigen Institutionen. Zeugenladungen an Firmenmitarbeiter sind ebenso alltäglich. Der Beschuldigte selbst hat bekanntlich ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht (nemo tenetur Prinzip).1 Der Zeuge hat das nicht. Er muss bis an die Grenze der eigenen Strafverfolgungsgefährdung aussagen. Mehr noch: Der Zeuge als Mitarbeiter im Wirtschaftsunternehmen oder in anderen Organisationen sieht sich regelmäßig Solidaritätskonflikten ausgesetzt, wenn er sich negativ zu Kollegen oder Firmenleitung beziehungsweise Geschäftspartnern äußern soll. Die Strafprozessordnung nimmt hierauf keine Rücksicht, sondern bedroht den Zeugen mit Zwangsmitteln und Straftatbeständen. Auf der anderen Seite kann eine wahrheitsgemäße Zeugenaussage das Ende der Firmen- und manchmal der Branchenkarriere des betreffenden Mitarbeiters bedeuten..."
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