Die unbegründete Angst vor anwaltlicher Beratung
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Die unbegründete Angst vor anwaltlicher Beratung

Newsletter, Deutsch, Eine Seite, Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner

Autor: Peter Groll

Erscheinungsdatum: 31.01.2013

Quelle: Newsletter Nr. 44


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Nachdem die letzten Wochen des vergangenen Jahres turbulent gewesen sind und einige Arbeitgeber ihren Personalbestand bereinigt haben, zeigt sich aktuell, dass noch lange kein Ende in Sicht ist.
Nach der Rückkehr aus dem Weihnachtsurlaub wurden gerade im Bankensektor viele Arbeitnehmer unangenehm überrascht und zum Gespräch gebeten. Gegenstand solcher Unterredungen zumeist: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hat man gerade noch fröhlich ins neue Jahr gefeiert, dann wird es nun schneller als erwartet und vor allem meist anders als erwartet ernst.
In Gesprächen mit unseren Mandanten erfahren wir dann immer wieder, dass der Gang zum Anwalt zunächst gescheut wurde. Viele trauen sich zunächst zu, alleine die entscheidenden Gespräche mit dem Arbeitgeber zu führen und erst das greifbare Ergebnis noch mal prüfen zu lassen. Die Gründe hierfür sind naheliegend: Selbstüberschätzung und Scheu vor Kosten. Beides keine guten Ratgeber, wenn es um die berufliche Existenz geht.
Die Selbstüberschätzung ist gerade bei Fach- und Führungskräften weit verbreitet, muss man doch auch hier tagtäglich seinen Mann oder seine Frau stehen. Verhandeln gehört oft zum Alltagsgeschäft. Mag sein, aber eben nicht Verhandeln in eigener Sache und wenn dann auch nur im eigenen Fachgebiet. Die Wenigsten haben allerdings belastbaren arbeitsrechtlichen Fachhintergrund und wissen daher was sie tun.
Bei einem gravierenden gesundheitlichen Problem verlässt man sich auf die Einschätzung eines empfohlenen Facharztes und nicht auf die durch „google“ vermittelten Kenntnisse. Dennoch ist es weit verbreitet, in arbeitsrechtlichen Fragen Mr. Internet und sich selbst zu vertrauen. Dies kann zu großen Fehlern führen.
Auch die Scheu vor Kosten ist unbegründet. Wenn der Verfasser nur von sich auf andere Anwaltskollegen schließt, dann dürfte es verschwindend wenige Fälle geben, in welchen der jeweilige Mandant am Ende zu der Erkenntnis gelangt wäre: Außer Spesen nix gewesen.
Denn der Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit in finanzieller Sicht spricht meist ebenso für sich, wie es auch in einigen Fällen sinnvoll sein kann, dem Mandanten mitzuteilen, dass er das erste Angebot des Arbeitgebers angesichts der miserablen Ausgangslage doch besser einmal annehmen sollte. Auch das ist zwingender Bestandteil des Anwaltsberufs. Auch das Abraten von rechtlichen Schritten kann sehr sinnvoll sein.
Außerdem möglich ist neben sturer Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Vereinbarung eines variablen Vergütungsmodells, welches für den konkreten Einzelfall zwischen Anwalt und Mandant vereinbart werden kann.
Ebenso zwingend ist die Kostentransparenz und Darlegung von Kosten/Nutzen-Verhältnis. Bei konsequenter Einhaltung kann keiner ernsthaft am Ende überrascht sein.
Vorgenannte Ausführungen gelten nicht nur für die Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner und deren Anwälte, sondern für jeden arbeitsrechtlichen Fall und den Kontakt durch Mandanten mit seriösen Kollegen.
Um dies für uns zu verdeutlichen, ist ein erstes Telefonat grundsätzlich kostenfrei.

Peter Groll

DE, Frankfurt am Main

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