Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 11.10.2020
Quelle: Welt am Sonntag
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Drei Jahre Meinungsfreiheitsverhinderungsgesetz
Auszug: „Das NetzDG wirkt!“, verkündete die Bundesministerin für Justiz Christine Lambrecht vergangenen Monat nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichts zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). „Anhaltspunkte für unerwünschte Nebenwirkungen wie Overblocking“ gebe es nicht.
Nach dem NetzDG sind Netzwerkanbieter verpflichtet ihnen gemeldete strafbare Inhalte ihrer Nutzer zu entfernen. Ansonsten drohen hohe Bußgelder. Viele sehen darin eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung. Denn die drohenden Sanktionen führen schnell dazu, dass Online-Plattformen vorsichtshalber zu schnell und zu viel löschen, es also zu sogenanntem Overblocking kommt. Auch deshalb haben zahlreiche Juristen das Gesetz als verfassungswidrig bewertet – ebenso wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Und wer in den sozialen Medien aktiv ist, erlebt seit Inkrafttreten des Gesetzes täglich, dass in großem Umfang Postings gelöscht und Accounts gesperrt werden, obwohl die verbreiteten Inhalte offensichtlich rechtmäßig sind. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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