Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 05.03.2020
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Ein Twitter-Like als Kündigungsgrund
Auszug:
Private Äußerungen in den sozialen Medien können ausnahmsweise eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, beispielsweise wenn über ein Posting Formalbeleidigungen, Schmähkritik oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über Kollegen oder den Arbeitgeber verbreitet werden.
Fachthemen
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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