Eintragungshindernisse - spezielle Formmarken
Eintragungshindernisse  - spezielle Formmarken

Eintragungshindernisse - spezielle Formmarken

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten

Autor: Philipp Fürst

Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2017

Seitenangabe: 1-5


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Eintragungshindernisse - spezielle Formmarken

Gemäß § 3 I MarkenG können auch dreidimensionale Gestaltungen Marken sein und damit Markenschutz erhalten. Solche Formmarken können mit anderen Immaterialgüterrechten (Patente, Gebrauchsmuster) in Konkurrenz treten, die aber im Gegensatz zum formellen Markenrecht den Schutz an besondere qualifizierte Voraussetzungen knüpfen (Neuheit, Eigenart, erfinderische Leistung etc.) und deren Schutz zeitlich begrenzt ist. Dem Markenrecht sind solche Anforderungen fremd, was den weiten Zeichenbegriff des  Markenrechts zu einem Schutzrecht höherer Ordnung machen kann. Hier setzt § 3 II MarkenG an, der ein Zeichen vom Schutz ausschließt, das – hier  - aus einer Form besteht, die durch die Art der Ware selbst bedingt  oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Solche Zeichen sollen dem Markenschutz nicht zugänglich sein.

Der BGH hat gerade zwei Presserklärungen herausgegeben, in denen es um die Löschung der quadratischen Verpackungsmarke RITTER SPORT und der Formmarke DEXTRO ENERGEN ging. Das Bundespatentgericht hatte in beiden Fällen die Löschung der Marke angeordnet. Aus aktuellem Anlass will DENKRAUM… kurz auf die Problematik eingehen.

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