Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer  - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer

Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, Zorn Reich Wypchol Döring

Autor: Jörg Reich

Erscheinungsdatum: 23.01.2007

Seitenangabe: 1-1


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Erbschaftsteuer  - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer
 Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2007 vom 19. Januar 2007
 
 „Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im
Verfahren „Erbschaftsteuer“ (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um
9.00 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
(www.bundesverfassungsgericht.de) zusammen mit einer Pressemitteilung
veröffentlicht.“

 

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer.

Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung bereits vor 5 Jahren als mutmaßlich grundgesetzwidrig beanstandet.

Eigentümer von Immobilien haben möglicherweise nur noch kurz Zeit ihre Dispositionen zu den unveränderten Konditionen zu treffen.

 

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