Blogbeitrag, Deutsch, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
Autor: Dr. Wolfgang Walter
Herausgeber / Co-Autor: Handelsblatt/Der Betrieb
Erscheinungsdatum: 09.12.2016
Quelle: Handelsblatt Steuerboard
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Verlag
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Ab 2017 sind Veräußerungsgewinne aus Aktien und Aktienfonds einer bisher häufig als sog. Finanzunternehmen behandelten Holding in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft seit Langem wieder zu 95% steuerbefreit. Gewinne werden künftig nur noch effektiv mit rd. 1,5% besteuert, bisher mit rd. 30%. Für das Parken von Liqidität ergeben sich so bei einer Holding in einer Niedrigzinsphase attraktive Alternativen. Der Pferdefuß ist, dass sich Veräußerungsverluste auch nur noch minimal steuerlich auswirken.
Interessant kann die Rechtsänderung auch für Daytrader sein, die sich bisher eher nicht für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) interessiert hatten, da sie bei der Normalbesteuerung von Aktien- und Aktienfondsgeschäften als Finanzunternehmen mit der Kapitalgesellschaft schlechter gefahren sind. Insoweit tun sich neue Gestaltungschancen auf.
DE, Denkendorf/Stuttgart
Geschäftsführer
Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter
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