Buch, Deutsch, 102 Seiten, Walhalla Fachverlag
Autor: Finn Zwißler
Erscheinungsdatum: 01.02.2016
ISBN: 3802940598
Aufrufe gesamt: 34, letzte 30 Tage: 2
Anspruchssicherung schon im Trennungsjahr
Sobald man zum Gericht geht, ist es meist zu spät für eine kostengünstige Scheidung. Wichtig ist, bereits im Trennungsjahr, dem Vorfeld des eigentlichen Scheidungsverfahrens, Maßnahmen zu treffen.
Der Fachratgeber Geld-Checkliste Scheidung zeigt, welche dieser Maßnahmen bereits im Vorfeld einer Scheidung sinnvoll sind. Sie erhalten einenen Überblick über Ihr Verhalten im Trennungsjahr und lernen die wichtigsten Schritte kennen, um Ihre Ansprüche insbesondere im Trennungsjahr sichern zu können.
Inhalt:
Leseprobe:
Was zur Trennung gehört
Getrennt leben Sie von Ihrem Ehegatten erst, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und Sie oder Ihr Ehegatte die häusliche Gemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will, weil die eheliche Lebensgemeinschaft abgelehnt wird. Nicht unbedingt erforderlich für eine Trennung ist, dass einer der Ehegatten aus der Wohnung auszieht. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn Sie innerhalb der ehelichen Wohnung von Ihrem Partner getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 BGB).
Grundsatz der totalen Trennung
Allerdings gilt der Grundsatz der totalen Trennung. Voraussetzung für die Trennung ist danach, dass die Gemeinsamkeiten grundsätzlich in allen Lebensbereichen aufgegeben werden. Dies bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Ehegatten das gemeinsame Eheschlafzimmer nicht mehr teilen dürfen. Auch stehen gemeinsames Essen und gemeinsame Freizeitgestaltung einer Trennung im Rechtssinne entgegen und zwar selbst dann, wenn das nur der Kinder wegen geschehen sollte. Gegenseitige Dienstleistungen wie etwa Waschen und Kochen dürfen nicht mehr erbracht werden.
Wichtig: Vereinzelte Sorgetätigkeiten und Beistand in der Not (z. B. bei Krankheit), schaden dagegen nicht. Ebenso wenig laufen Sorgetätigkeiten, die ausschließlich den Kindern dienen sollen, oder Dienstleistungen im Rahmen eines gemeinsamen Gewerbebetriebs einer Trennung im Rechtssinne zuwider.
Fachthemen
Branchenthemen
Länderthemen
Publikationen: 12
Aufrufe seit 12/2004: 457
Aufrufe letzte 30 Tage: 3