Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Herausgeber / Co-Autor: EY Law
Erscheinungsdatum: 2018
Quelle: EY Corporate Law Newsletter 3/2018
Seitenangabe: 6-7
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Der BGH erkennt mit dieser Entscheidung eine ungeschriebene Kompetenz des Aufsichtsrats zur gerichtlichen Vertretung der Aktiengesellschaft in den Fällen an, in denen er gemäß seiner aktienrechtlichen Kompetenz Sachverständige beauftragt hat. Zwar gibt diese BGH-Entscheidung auch qualitative Kriterien an die Hand, inwieweit in der Ratio des BGH über den entschiedenen Fall hinaus auch in anderen Aufgabenbereichen des Aufsichtsrats eine solche Kompetenz für Hilfsgeschäfte reichen mag. In der praktischen Handhabung ist hier für den konkreten Fall jedoch eine sehr sorgfältige juristische Analyse ratsam.