JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

Rechtsanwälte für Unternehmen

Buch, Deutsch, JUVE - Verlag für juristische Information GmbH

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JUVE - Verlag für juristische Information GmbH

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Aus der Einleitung der Druckausgabe

Als einer von 20.000 Wirtschaftsjuristen und Unternehmern halten Sie mit der 6. Ausgabe des JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien ein Referenzwerk in der Hand, dessen Renommee sich bei Praktikern herumgesprochen hat. Nie zuvor konnten Sie sich so umfassend und qualifiziert über das Dienstleistungsangebot von fast 890 Kanzleien im Wirtschaftsrecht informieren.
Das Handbuch wurde von den Redakteuren des JUVE Verlags zusammengestellt, die außerdem für ihre Berichte und Analysen zum Rechtsmarkt in der monatlichen Zeitschrift JUVE Rechtsmarkt bekannt sind. Als Referenzwerk, das jährlich aktualisiert und erweitert wird, ist es v. a. für Mandanten, aber auch für Rechtsanwälte bestimmt und soll dazu beitragen, den zunehmend reicheren und unübersichtlicheren Markt anwaltlicher Dienstleistungen für Wirtschaftsunternehmen transparenter zu machen. Zugleich ist das Handbuch Hilfestellung für Jurastudenten und Referendare, die sich vor dem Berufseinstieg über den Markt unterrichten wollen.

Benutzerhinweise
Redaktioneller Teil

Der redaktionelle Teil wurde von den JUVE Redakteuren unabhängig recherchiert und geschrieben. Hier finden Sie die Beschreibungen und Analysen, von über 800 Wirtschaftskanzleien in folgender Aufteilung:
1. Nationaler Überblick: Analyse des Marktes bundesweit und international tätiger Kanzleien.
2. Regionen: Stammsitz oder wichtige Büros der Kanzleien (siehe Buchrand mit blauer Windrosen-Markierung).
3. Rechtsgebiete: Alphabetisch geordnete Kapitel, in denen bundesweit Kanzleien und Anwälte mit besonderem Ruf und Bekanntheit im jeweiligen Gebiet vorgestellt werden.

Zur Recherche des redaktionellen Teils
Im Rahmen der Recherche für die vorliegende Ausgabe hat JUVE im vergangenen Jahr Anwälte unter Einschluss von BGH-Anwälten, Mandanten und vereinzelt auch juristische Akademiker und Richter befragt, um deren Wahrnehmung und Einschätzung des Marktes und bestimmter Kanzleien zu ermitteln. Im einzelnen hat die Redaktion mit den beteiligten Verkehrskreisen im letzten Jahr Gespräche in folgendem Umfang geführt:
5.285 Gespräche mit Anwälten in über 800 dt. und internat. Kanzleien in Deutschland;
178 Gespräche mit Anwälten in Kanzleien im Ausland (insbes.: USA, Großbritannien, Belgien - außerdem: Niederlande, Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, Hongkong);
246 Gespräche mit Mandanten (Unternehmen ab € 30 Mio. Jahresumsatz, Finanzinstitute, Verbände, öffentliche Hand).
Der Akzent der Recherche liegt deutlich auf der persönlichen Befragung der Gesprächspartner in Interviews vor Ort oder Telefonaten. Die JUVE-Redaktion ist überzeugt, auf dem Wege persönlicher Interviews mit der Möglichkeit gezielter Nachfrage verlässlichere Ergebnisse zu erhalten als im Wege der Versendung standardisierter Fragebögen. Dennoch hat sie auch Fragebögen versandt, deren Ergebnisse mit in die Texte und Ranking-Tabellen eingeflossen sind:
609 Fragebögen wurden an Anwaltskanzleien versandt, von denen der JUVE-Redaktion 590 zurückgesandt wurden;
11.000 Fragebögen wurden an Mandanten, von denen der JUVE-Redaktion 381 Fragebögen teils anonym, teils mit Angaben zum Unternehmen zurückgesandt wurden. In den Bögen nehmen Unternehmensjuristen oder Mitglieder der Geschäftsführung Bezug auf je 1-10 Kanzleien bzw. Anwälte.
Es wurden bei der Recherche Kanzleien unterschiedlichster Ausrichtung und Größe berücksichtigt, denen nur eines gemeinsam ist: Sie haben sich mit ihrer Arbeit einen Namen gemacht. Größe allein ist also kein Auswahlkriterium.
Im Einführungstext am Anfang der Kapitel werden die Markttrends innerhalb der ausgewählten Regionen oder Rechtsbereiche analysiert. Die Kanzleien, die laut unserer Recherche eine besondere Reputation genießen, werden jeweils im Anschluss in einer Rangfolge aufgelistet, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Danach werden die Aktivitäten dieser Kanzleien in den jeweiligen Regionen oder Rechtsbereichen erläutert und analysiert.
Die Redaktion hat größte Sorgfalt auf die genaue Auswertung der uns zur Verfügung gestellten Informationen gelegt, kann jedoch keine Verantwortung für die Qualität von Empfehlungen oder für fehlende Erwähnungen übernehmen. Die Darstellung zu den ausgewählten Kanzleien stellt keine Werbung dar und ist nicht käuflich.

Kanzleienrankings/Kanzleientabellen
Die "beste deutsche Wirtschaftskanzlei" gibt es nicht. Die Annahme, es könne so etwas wie ein objektives Vergleichskriterium zur Beurteilung von Anwaltskanzleien geben, wäre völlig verfehlt. Kanzleien bieten nicht wie Konsumgüter objektive Merkmale hinsichtlich ihrer Qualität; sie sind vielmehr Dienstleister, deren Tätigkeit von Mandanten ebenso subjektiv bewertet wird wie von Fachkollegen.
Vor diesem Hintergrund verfolgen die JUVE Kanzleientabellen nur ein Ziel: Sie versuchen wiederzugeben, wie Mandanten und Anwälte über den Markt sprechen und denken. Sie bezeichnen bestimmte Kanzleien als "führend" oder stufen sie "über" anderen ein. Solche Äußerungen stellen lediglich subjektive Meinungen dar. Die JUVE Kanzleientabellen sind daher eine Art grafischer Wiedergabe solcher subjektiven Einschätzungen einer Vielzahl von Mandanten, Anwälten und Akademikern aus dem In- und Ausland.
Die Redaktion hat es sich zum Ziel gesetzt, diese gesammelten Eindrücke zum Ruf einer Kanzlei im Rechtsmarkt so genau wie möglich wiederzugeben. Diese Genauigkeit soll mit der großen Breite und Tiefe der Recherche sichergestellt werden. Letztlich ist jedoch auch die Übersetzung der Fülle von Einschätzungen in eine Tabelle ein subjektiver Prozess. Der Leser sollte daher stets auch die entsprechenden Kanzleitexte zu den Rankings berücksichtigen.
Die Kapitel Nationaler Überblick und Regionen versuchen wiederzugeben, wie die Kanzleien insgesamt im Markt wahrgenommen werden. Dabei sprechen sowohl Mandanten als auch Anwälte regelmäßig von "allgemein führenden Kanzleien". Bei solchen subjektiven Einschätzungen der Gesamtreputation einer Kanzlei spielen v. a. folgende Faktoren eine Rolle:
Die gesellschaftsrechtliche Praxis: Dieser Bereich ist i. d. R. besonders prestigeträchtig und bestimmt den Gesamtruf einer Kanzlei deutlich mit. Kanzleien, die vorwiegend auf (einzelne) andere Rechtsbereiche spezialisiert sind, sind im JUVE Handbuch deshalb (mit einem entsprechenden Verweis in der Rubrik "Kanzleien mit Besprechung nur in Spezialgebieten") ausschließlich unter den jeweiligen Rechtsgebieten aufgeführt.
Die Entwicklungsgeschichte einer Kanzlei und die Qualität des Mandantenstamms: d. h. welche Unternehmen (Branchen, Größe, Bedeutung) bei wie komplexen Rechtsfragen und in welchen Größenordnungen von einer Kanzlei betreut werden. Umfassende Betreuung: Obwohl dem Gesellschaftsrecht eine prominente Rolle zukommt, ist auch die Breite des geleisteten Tätigkeitsspektrums von Bedeutung. Deshalb werden Kanzleien, die hauptsächlich über eine herausragende gesellschaftsrechtliche Praxis verfügen, in der Regel nicht so hoch eingestuft wie Praxen, die zusätzlich in mehreren Bereichen intensiv tätig sind.
Die gegenseitige Ergänzung der betreuten Rechtsgebiete: Kanzleien, die aus ihrer Arbeit in verschiedenen Rechtsbereichen Synergien zugunsten ihrer Mandanten gewinnen können, sind für gewöhnlich höher angesehen als Kanzleien, deren Tätigkeitsfelder in keinem Zusammenhang zu einander stehen.
Durchgehender Qualitätsstandard: Manche Kanzleien vermitteln dem Beobachter den Eindruck eines auffallend gleichmäßig hohen Qualitätsstandards in allen bearbeiteten Tätigkeitsbereichen und genießen bei Mandanten und Kollegen ein entsprechendes Renommee.
Die Zahl der in ihrem Rechtsgebiet als herausragende Praktiker geschätzten Anwälte in einer Sozietät. Die Qualität der Dienstleistung: Es bestehen bei Kanzleien spürbare und am Markt wahrgenommene Unterschiede in der Schnelligkeit, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und vorausschauenden Organisation bei der Bearbeitung von Vorgängen. Die strategische Vorausplanung: d. h. inwieweit eine Kanzlei Trends auf dem Rechtsmarkt prägt bzw. realisiert und im Zuge einer Zukunftsplanung umsetzt.
Die Kanzleikultur: d. h. die (auch nach außen repräsentierte) Haltung, durch die Anwälte einer Kanzlei deren Gesamtkonzept und Philosophie vermitteln und gemeinsam vertreten. Außerdem geht es hier um die Einschätzung der Frage, in welchem Maße die Kanzlei jungen Anwälten die Möglichkeit zur selbstverantwortlichen und zugleich sinnvoll begleiteten Verwirklichung von Karrierezielen bietet - und damit um die Fähigkeit der Kanzlei, dauerhaft die besten Anwälte zu gewinnen und zu halten.
Kompetenz im internationalen Markt: Dieser Faktor - immer häufiger ein Maßstab für das äußere Bild von Kanzleien - betrifft die Beobachtung, ob und in welchen Formen eine Kanzlei auf die Internationalisierung des Rechtsmarkts reagiert, wie ausgeprägt die Verbindungen zu ausländischen Mandanten und Partnerkanzleien sind und über welche Ressourcen die Kanzlei folglich für eine qualifizierte Beratung zu internationalen Rechtsfragen verfügt.
Hinter den Kanzleinamen in den Rankingtabellen sind ein oder mehrere Kanzleistandorte gelistet, an denen das betreffende Rechtsgebiet einen Schwerpunkt bildet. Dabei soll nicht impliziert werden, dass die Kanzlei das Gebiet an anderen Standorten nicht abdeckt.
Beachten Sie bitte unbedingt auch die Hinweise zu den Kanzleirankings am Fuß jeder Tabelle.

Die Kanzleibeschreibungen: Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die Kanzleibeschreibungen alphabetisch (nicht gemäß der Rankings) sortiert und in sieben Kategorien untergliedert:
Die Bewertung bezieht sich auf den Ruf einer Kanzlei bzw. Praxis. Hier werden außerdem typische Merkmale der Praxen und evtl. aktuelle Entwicklungen beschrieben.
Besondere Stärken in einem Rechtsgebiet/regionalen Büro werden zusätzlich hervorgehoben.
Unter dem Stichwort Entwicklungsmöglichkeiten wird z. B. auf das Potenzial eines Arbeitsbereichs Bezug genommen oder auf die Lücken oder Herausforderungen hingewiesen.
In Fällen, in denen die JUVE Redaktion dies für besonders aussagekräftig hält, wird auf die Strategie der Kanzlei bezüglich eines Geschäftsbereichs eingegangen.
Besonders häufig empfohlene Anwälte in einem bestimmten Rechtsgebiet bzw. einer Region werden in dieser Rubrik namentlich gelistet.
Die Beschreibung der Kanzleitätigkeit bezieht sich auf die Aktivitäten der Kanzlei im vergangenen Jahr bzw. ihre laufende Arbeit im jeweiligen Rechtsgebiet/regionalen Büro. Neu ist die Angabe von Anwaltszahlen am Ende der Kanzleitätigkeit. Es handelt sich dabei um Angaben der Kanzleien dazu, wie viele Anwälte zu mindestens ca. 50% in einem jeweiligen Gebiet tätig sind (Rechtsgebietskapitel) bzw. die Gesamtbürogröße (Regionalkapitel). Leider ist es nicht gelungen, die Zahlen von allen Kanzleien zu erhalten.
Jeder Kanzleitext enthält die Rubrik Mandate. Die JUVE Redaktion hat die Kanzleien gebeten, hierfür konkrete Referenzmandate (nach Absprache mit den Mandanten) namentlich zu nennen oder in umschriebener Form mitzuteilen. Wenn der Redaktion keine Mandate genannt wurden, ist dies mit den Worten "Keine Nennungen" vermerkt. In manchen Fällen stammen die Informationen nicht von den Kanzleien selbst sondern waren öffentlich zugänglich (z.B. Tagespresse, öffentliche Gerichtsverhandlung, Internet, Mandantenauskünfte).
Im Anschluss an die Kanzleibeschreibungen finden Sie in manchen Kapiteln eine Tabelle mit ebenfalls empfohlenen Kanzleien bzw. Anwälten, die im jeweiligen Rechtsgebiet vorwiegend regional, als vielversprechend oder wegen einer besonderen Spezialisierung hervorgehoben wurden, und mit einem Kurzeintrag vorgestellt werden. Einige Kapitel enthalten dieRubrik "Weitere empfohlene Kanzleien". Mit diesen im Markt empfohlenen Kanzleien kam ein Recherchekontakt der Redaktion leider nicht zustande.

Anzeigenteil
Viele Kanzleien haben hier außerdem eine Selbstdarstellung ihrer Praxis als kostenpflichtige Anzeige platziert. Im Gegensatz zu den Beschreibungen in Teil 1 sind die Eigenpräsentationen der Kanzleien kostenpflichtig. Für ihren Inhalt und die Gestaltung sind die jeweiligen Kanzleien allein verantwortlich. Die Buchung für diesen Teil 2 des Handbuchs erfolgt unabhängig durch die Kanzleien und bildet kein Kriterium für die Darstellung im redaktionellen Teil 1.

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