Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe

Die große Unbekannte in Agenturen und Unternehmen

Buch, Deutsch, 36 Seiten, WerbeCheck.de

Autor: Andreas Frank

Herausgeber / Co-Autor: WerbeCheck.de, Andreas Frank

Erscheinungsdatum: 01.09.2004

Seitenangabe: 1-11


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Was Sie bei der Vergabe von Aufträgen an Freie Mitarbeiter und Werbeagenturen über die Künstlersozialkasse dringend wissen sollten.

Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten).

Das Problem, die meisten Verwerter wissen nichts von ihrer Abgabepflicht!

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Andreas Frank

DE, Ellwangen

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