Lehrgang zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV für die Prüfung von Chemie-Schlauchleitungen und Schlauchleitungsfachpersonal nach Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV
Lehrgang zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV für die Prüfung von Chemie-Schlauchleitungen und Schlauchleitungsfachpersonal nach Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV

Lehrgang zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV für die Prüfung von Chemie-Schlauchleitungen und Schlauchleitungsfachpersonal nach Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Einführung in die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

    • Aufbau und Inhalt

    • Erläuterungen und Hintergrundinformationen

    • Erläuterungen zu den Anhängen I - IV

  • Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung 2016

    • Aufbau und Inhalt

    • Erläuterungen und Hintergrundinformationen

  • Aufbau und Inhalt der Technischen Regelwerke - TRBS und des Merkblattes T 002 - Schlauchleitung - Sicherer Einsatz

  • Prüftätigkeit der zur Prüfung befähigten Personen

    • Feststellung des IST-Zustandes

    • Vergleich des IST-/SOLL-Zustandes

    • Bewertung der Prüfergebnisse

    • Maßnahmen

    • Verantwortung und Haftung

  • Fallbeispiele

  • Prüfung

Ziel

Dieses Seminar vermittelt das notwendige Prüffachwissen, um Schlauchleitungen prüfen zu können. Die Teilnehmer können nach dem Seminarbesuch den arbeitssicheren Zustand von   Hydraulikschläuchen gewährleisten und Schäden, Produktionsausfälle und unnötige Kosten vermeiden.

Thema

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt vom Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, dass er für die Prüfung der Arbeitsmittel - und überwachungsbedürftigen Anlagen, dies sind auch Schlauchleitungen - die Personen festlegt, die diese Prüfungen durchführen sollen. Die Anforderungen an das Qualifikationsprofil, für diese speziellen befähigten Personen zur Prüfung von Schlauchleitungen nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV, finden wir in Anhang 2, Abschnitt 4, Punkt 3 "Zur Prüfung befähigte Person". Dort werden nicht nur die Anforderungen an solche zur Prüfung befähigten Personen beschrieben, sondern auch die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse über die zutreffenden Vorschriften und Regeln für die Durchführung der o.a. Prüfungen an Schlauchleitungen gefordert.

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Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
06.11.2018 - 08.11.2018
Essen
Dipl.- Kff. Ute Jasper Kontaktanfrage