Low Perfomer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis
Low Perfomer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis

Low Perfomer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis

Seminar

Referent: Volker Stück


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Sprache: Deutsch

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Preis: 340,-- € inkl. gesetzl. Mwst.

Nicht jeder Arbeitnehmer arbeit immer so gut, wie er es könnte und sollte. Um in Zeiten des globalen Wettbewerbs erfolgreich zu sein, ist aber ein Unternehmen mehr denn je auf leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter angewiesen. Nicht ohne Grund geraten deshalb sog. „Low Performer“ verstärkt in den Mittelpunkt. Unstreitig dürfte die Tatsache sein, dass es in vielen Unternehmen Mitarbeiter gibt, die konstant schlecht arbeiten und daher erhebliche Kosten verursachen. Auch der Anspruch des Unternehmens, eine konsequente Leistungsorientierung zu verfolgen, kann ernsthaft nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden, da das Leistungsprinzip eine Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns ist. Doch der korrekte Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern verlangt eine differenzierte, sorgfältige und vor allem auch eine gerichtsfeste Lösung  dieses heiklen Problems. Aus diesem Grund ist die Devise “up or out“ verfehlt und unangebracht. Zudem hat die BAG-Rechtsprechung  inzwischen durch zwei wegweisende Urteile rechtliche Standards und Schranken vorgegeben, die in der betrieblichen Praxis nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. In diesem Seminar lernen Sie als Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Personal- und Betriebsräte Formen der Leistungsmängel von Arbeitnehmern kennen, die auf Dauer für ein Unternehmen nicht zu akzeptieren sind. Für Führungskräfte wie auch für Personal- bzw. Betriebsräte ist es dabei schwierig, angemessen und arbeitsrechtlich korrekt zu handeln.  Insbesondere muss nämlich die Frage geklärt werden, wann überhaupt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vorliegt. Neben den Möglichkeiten zur Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen werden Ihnen die Referenten auch verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen beim Umgang mit Low Performern vermitteln. Hierzu zählt zunächst das Kritikgespräch mit leistungsschwachen Mitarbeitern, das im konkreten Fall strukturiert vorzubereiten und möglichst in Form von konkreten Zielvereinbarungen umzusetzen ist. Dabei müssen unbedingt die Diskriminierungsverbote beachtet werden, die das neue AGG festgelegt hat. Eine ganz wesentliche Entschärfung des brisanten Themas erreichen Sie als Arbeitgeber und Führungskraft schon dadurch, dass Sie möglichst frühzeitig den Personal- bzw. Betriebsrat in Ihre Entscheidungen einbinden. Dies betrifft z.B. Fragen der Versetzung des Mitarbeiters auf einen anderen Arbeitsplatz, Maßnahmen im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Fortbildung des betroffenen Mitarbeiters.

Sollten trotz dieser präventiven Maßnahmen die Leistungs- und Verhaltensmängel der betroffenen Mitarbeiter anhalten, bleiben Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Abmahnung und Kündigung, ggf. auch der Abschluss von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen als Alternative. Doch gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Stolpersteine und Fallstricke, auf die Sie die Referenten im Einzelnen hinweisen.

Eine Kündigung muss in der Regel durch die Abmahnung vorbereitet werden. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie eine Abmahnung bei Schlecht- und Minderleistungen rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen. Vor allem gilt es, grobe Formfehler zu vermeiden oder durch mehrmaliges (unnötiges) Abmahnen  eine „Entwertung“ dieser arbeitsrechtlichen Sanktion zu bewirken. Auch bei der Frage, welche Kündigungsform bei konstanten Leistungs- und Verhaltensmängeln in Frage kommt (Anwendbarkeit der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung) erhalten Sie in dem Seminar praxisorientierte Hinweise und Empfehlungen. So stellen Ihnen die Referenten Schritt für Schritt dar, wie Sie sich rechtssicher von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können. Sie vermitteln Ihnen das unverzichtbare Fachwissen, das selbstverständlich die kündigungsrechtlichen Besonderheiten für Low Performer umfasst.

Ein professionelles Trennungsmanagement schließt heute in jedem Fall die aktive Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats ein, der auf diesem Gebiet ohnehin weitreichende Mitbestimmungsrechte hat. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern faire Trennungsgespräche zu führen, die einvernehmliche Lösungen anstreben und die langwierige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden.

Da die Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensdefiziten eine für die Betroffenen sehr einschneidende Maßnahme ist, werden selbstverständlich auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG dargestellt.

Volker Stück

DE, Bonn

Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung

Publikationen: 44

Veranstaltungen: 29

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