Neues zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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Seminar

Referent: Dr. Monika Schmidt


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Sprache: Deutsch

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Preis: k. A.

Der Gesetzgeber hat vor einigen Wochen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überarbeitet. Auf Unternehmen, die Fremdpersonal beschäftigen, kommen damit wichtige Änderungen zu: Dazu zählen die personenbezogene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, der Wegfall der Arbeitneh-merüberlassung als Fallschirmlösung bei Werkverträgen, das Verbot der Kettenüberlassung und nicht zuletzt, bestimmte Kennzeichnungspflichten. Neben der Verhängung von Bußgeldern hat praktisch jeder Verstoß gegen das Gesetz künftig zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und (Leih-)Arbeitnehmer begründet wird, sofern der betreffende Arbeitnehmer nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen eine sog. Festhalteerklärung abgibt.

Dr. Monika Schmidt

DE, Hamburg

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
15.02.2017
Hamburg
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