Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, VVW GmbH
Autor: Dr. Burkhard Scherf
Erscheinungsdatum: 2008
Quelle: Versicherungswirtschaft, Heft 19/2008
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Bis vor wenigen Jahren glichen die Backoffice-Bereiche der deutschen Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf die Arbeitszeitgestaltung noch dem vielbesungenen „Tal der Glückseligen“: Im Rahmen großzügiger Gleitzeitregelungen konnten die Mitarbeiter im wesentlichen selbst entscheiden, wann sie wie viel arbeiteten bzw. wann sie Urlaub oder Gleittage in Anspruch nahmen. Einzige Ausnahme bestand traditionell im Jahresendgeschäft, wo grundsätzlich mittels Überstunden soviel Mitarbeiter wie möglich vorgehalten wurden. Das tägliche Recht auf 7,6 Stunden Arbeit – auch in bedarfsschwächeren Monaten – wurde bisher nicht in Frage gestellt. Heute denken praktisch alle Organisationen darüber nach, wie der Einsatz der Arbeitszeit wirtschaftlicher erfolgen kann und welche Arbeitszeitmodelle dafür einzusetzen wären. Zu häufig erschöpfen sich die Lösungen des Problems leider noch in pauschalem Stellenabbau, ohne dass organisatorische Veränderungen der Nutzung der Arbeitszeit eingeleitet würden. Einige Unternehmen arbeiten allerdings bereits in konkreten Veränderungsprojekten mit dem Ziel, die Nutzung der vertraglichen Arbeitszeiten – auch und gerade im Backoffice – gezielt zu optimieren.
Beispiele belegen: Eine Produktivitätssteigerung durch Planung und Steuerung der Arbeitszeiten im Backoffice-Bereich ist möglich. Dazu ist es nicht erforderlich, „das Kind mit dem Bade auszuschütten“, also von den unzeitgemäßen Gleitzeitregelungen der Vergangenheit zu extremen Lösungen überzugehen, wie sie teilweise in Call Centern praktiziert werden und die ein Verlassen des Rahmens des Manteltarifvertrags (MTV) voraussetzen. Eine gezielte, am zeitlichen Verlauf des Personalbedarfs orientierte Einsatzplanung, die gleichwohl auch Spielräume für eine individuelle Arbeitszeitgestaltung durch die Mitarbeiter lässt, bietet große wirtschaftliche Potentiale auch im Rahmen des MTV.
Der Beitrag kann als PDF angefordert werden über http://www.ssz-beratung.de/formulare/formular-anforderung-beitrag-versicherungswirtschaft.html.
DE, Uedem
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