DE, Hamburg
Managing Partner
Unternehmen: KOCHLAW
Berufsgruppe: Fachanwalt, Rechtsanwalt
Peter Koch, LL.M., MBA (Houston), Attorney at Law (New York),
Expertentyp: Berater, Vortragsredner / Speaker, Sachverständiger / Gutachter
Geburtsjahr: 1964
Muttersprache: Deutsch
Fremdsprachen: Englisch
Aufrufe seit 08/2003: 1116 | letzte 30 Tage: 1
Große Theaterstraße 37
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49-40-386865885
Telefax: +49-40-386865888
Fachkompetenzen
Durch die rasante Zunahme des Welthandels, aber auch durch sich immer wieder verändernde und leider auch verschärfende Bedrohungslagen, hat das Außenwirtschaftsrecht über die letzten Jahrzehnte an Bedeutung gewonnen. Dies gilt sowohl für das deutsche und europäische Außenwirtschaftsrecht als auch in zunehmenden Maße für das US-amerikanische Exportkontrollrecht und insbesondere Reexportkontrollrecht. In beiden Bereichen bietet unsere Kanzlei sowohl kompetente Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von Verstößen, als auch zur maximalen Schadensbegrenzung, für den Fall, dass bereits ein Verstoß eingetreten sein sollte. Hierbei sind wir insbesondere im Bereich der US-Exportkontrollen aufgrund unser originären US-rechtlichen Kompetenz in der Lage Sie besonders kompetent und effektiv zu unterstützen.
Das Auslandsgeschäft, sei es mit Zulieferern, in der eigenen bzw. der Auftragsproduktion oder im Vertrieb, stellt heutzutage für viele Unternehmen einen wichtigen, wenn nicht gar essentiellen Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten dar. Die hierbei schwerlich zu vermeidende Konfrontation mit fremden Rechtsordnungen und -kulturen ist stets potentiell geeignet, den wirtschaftlichen Erfolg zu beeinträchtigen oder gar zu gefährden. Zur Minimierung dieser Risiken bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung bei internationalen Investitionen, der Gestaltung und Pflege internationaler Geschäftsbeziehung, der Absicherung internationaler Schutzrechte sowie der Rechtsverfolgung und -verteidigung im Ausland.
Rechtsanwalt Koch kennt sich als sowohl in Deutschland als auch im US-Bundesstaat New York zugelassener Anwalt bzw. Attorney at Law gleichermaßen im deutschen wie im US-amerikanischen Recht aus. Er berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche und europäische Unternehmen aber auch Privatmandanten in Fragen des US-Rechts.
Branchenerfahrungen
Länderkompetenzen
10/2007 - jetzt
Managing Partner
Branche: Rechtsberatung
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Unternehmer
Unternehmen: Kochlaw
10/2003 - 09/2007
Partner
Branche: Rechtsberatung
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Freiberufler
Unternehmen: Scheuermann & Partner
10/2001 - 09/2003
Partner
Branche: Rechtsberatung
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Unternehmer
Unternehmen: Bergmann Jagenberg
02/2000 - 09/2001
Partner
Branche: Rechtsberatung
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Unternehmer
Unternehmen: Scheuermann & Burandt
02/1997 - 01/2000
Rechtsanwalt
Branche: Rechtsberatung
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Unternehmer
Unternehmen: Kanzlei Koch
11/1992 - 04/1994
Justitiar
Branche: Andere
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Angestellter
Unternehmen: Treuhandanstalt
11/1989 - 05/1992
Referendar
Branche: Andere
Tätigkeitsfeld: Recht
Beschäftigungsart: Beamter
Unternehmen: Kammergericht