Beitrag, Deutsch, 8 Seiten, Akademischer Verlag St.Gallen AG
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Die unter dem Akronym «Basel II» bekannte Eigenkapitalregulierung berücksichtigt die ökonomische Wirkung der risikomindernden Sicherheiten. Verglichen mit Basel I geht die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung restrisikogerechter vor. Kreditsicherheiten gelten ausschliesslich als risikomindernd und erhöhen nie die zu unterlegenden Eigenmittel. Sie können höchstens als nicht-risikomindernd abgelehnt werden und entsprechend in der Berechnung der Eigenmittel unberücksichtigt bleiben. Basel II stellt für die Berücksichtigung von Kreditsicherheiten zwei Verfahren zur Verfügung, welche sich in ihrer Ausgestaltung fundamental unterscheiden.
Das Ziel dieses Artikels besteht in der Darstellung der Prinzipien zur Anerkennung von Kreditsicherheiten und der verfahrenstechnischen Berücksichtigung der Sicherheiten im Rahmen von Basel II. Prinzipien beinhalten die statischen Grundlagen oder Eigenschaften der Kreditsicherheiten. Ein Verfahren umfasst das schrittweise Vorgehen einer Bank bei der Berücksichtigung von Sicherheiten, das an einem Rechenbeispiel aufgezeigt wird.
CH, Zug
Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Promotion
Hochschule Luzern Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
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