Sozialplanaufwendungen preisrechtlich nicht als Kosten anerkannt
Sozialplanaufwendungen preisrechtlich nicht als Kosten anerkannt

Sozialplanaufwendungen preisrechtlich nicht als Kosten anerkannt

BGH, Beschl. v. 05.11.2015 – III ZR 41/15

Kommentar, Deutsch, Singer Preisprüfung GmbH

Autor: Michael Singer

Erscheinungsdatum: 09.06.2016

Quelle: Vergabeblog


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Es ist tatsächlich eine Premiere: Zum ersten Mal hat die Rechtsprechung darüber entschieden, ob Abfindungen aufgrund eines Sozialplans preisrechtlich den Kosten oder dem allgemeinen Unternehmerwagnis zuzurechnen sind.

Der verhandelte Fall betraf einen öffentlichen Auftrag zur Durchführung eines Tanklagerbetriebs und die Sicherung dieses Tanklagers durch einen Werkschutz. Zu diesem Zweck wurde das gesamte Tanklager nebst dazugehörigen Betriebsgebäuden und -einrichtungen dem Auftragnehmer zum Besitz überlassen. Dieser öffentliche Auftrag wurde durch Kündigung des Auftraggebers beendet – der Auftragnehmer klagte auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Schließung des Tanklagers entstanden sind. Dabei handelte es sich vorwiegend um Sozialplanabfindungen für das entlassene Personal.

Michael Singer

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