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Starke Hilfe nach Unfällen: Der Treppenlift bei Immobilität

Obwohl viele Arbeitgeber hierzulande einen hohen Arbeitsschutz gewährleisten können, ist nicht ausgeschlossen, dass aus unvorhergesehenen Ereignissen sich ein Arbeitsunfall ergibt. Dies ist für die Betroffenen nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch finanzielle Folgen nach sich ziehen. Durch Stürze auf der Baustelle, beim Entladen eines Lkws oder infolge von Verletzungen durch gefährliche Arbeitsmaschinen sind körperliche Einschränkungen später nicht ausgeschlossen. Viele Arbeitnehmer benötigen eine geraume Zeit, um wieder auf die Beine zu kommen. In diesem Fall kommt es auf gute Hilfeleistungen an. Sollte durch einen Arbeitsunfall die Bewegungsfreiheit derart eingeschränkt sein, dass man sich auch im häuslichen Umfeld nicht mehr frei bewegen kann, ist vielleicht ein Treppenlift die richtige Wahl.

Wofür wird ein Treppenlift benötigt?

Treppenlifte gibt es in verschiedenen Ausführungen. Zu den bekanntesten Vertretern gehören die sogenannten Sitzlifte. Hierbei handelt es sich um eine gepolsterte Sitzfläche, die auf einer Führungsschiene dem Treppenlauf folgt. Über einen Elektromotor befördern diese Sitze die körperlich eingeschränkte Person in die gewünschte Etage. Die Bedienung erfolgt auf einfache Weise per Fernbedienung bzw. über Bedienelemente in der Armlehne des Sitzes. Zu den einfachsten Modellen gehören diejenige, welche lediglich eine gerade Treppe hinauffahren müssen. Ebenso gibt es auch Installationen, mit denen sich kurvige Treppenaufgänge bewältigen lassen.

Rollstuhlfahrer können dagegen auf sogenannte Plattformlifte zurückgreifen. Diese fahren ebenfalls an der Wand eines Treppenaufganges hinauf. Sie sind wesentlich robuster ausgeführt und bieten einem Rollstuhlfahrer einen sicheren Halt. Sowohl die Sitzlifte als auch die Plattformlifte sind klappbar ausgeführt. Auf diese Weise wird die Nutzbarkeit der Treppe für andere Personen nicht beeinträchtigt.

Ein Treppenlift nach einem Arbeitsunfall kann notwendig werden, wenn Sie vorübergehend oder längere Zeit keine Treppen bewältigen können.

Kann ich mir überhaupt einen Treppenlift leisten?

Treppenlifte sind hochwertig verarbeitet und erreichen eine lange Lebensdauer. Diese Installationen erfordern zum Teil eine bauliche Veränderung. Diese bezieht sich in erster Linie auf die Führungsschiene, die fachgerecht auf der Treppe oder an der Wand entlangläuft. Bevor Sie sich zum Kauf entscheiden, ist es ratsam, dass ein Experte eines Treppenliftanbieters die Räumlichkeiten vor Ort in Augenschein nimmt. Daran lässt sich feststellen, mit welchem Montageaufwand zu rechnen ist.

Ein einfacher Sitzlift, der lediglich eine gerade Treppe überwinden muss, kostet ab 2.000 Euro. Bei kurvigen Treppenfahrten wird es entsprechend teurer. Hierbei handelt es sich quasi um Sonderanfertigungen, sodass mit mindestens 5.000 Euro zu rechnen ist. Bei den Plattformliften müssen Sie mit mindestens 7.500 Euro rechnen. Auch hier steigen die Preise bei kurvigen Treppenfahrten.

Darüber hinaus gibt es noch den Hublift, der jedoch meist im Freien zur Überwindung eines Treppeneingangs verwendet wird. Eine luxuriöse Variante stellt dagegen der Senkrechtlift dar, der in etwa mit einem traditionellen Aufzug zu vergleichen ist. Bei einem Arbeitsunfall kommen die meisten mit einem Sitzlift oder Plattformlift gut zurecht.

Verständlicherweise sind die Anschaffungskosen nicht gerade gering und können den finanziellen Rahmen schnell übersteigen. Zudem ist man nach einem Arbeitsunfall in Sorge, den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren. Das Geld ist eben knapp. Dennoch müssen sich diejenigen keine Sorgen machen. Ein Treppenlift bietet Ihnen mehr Flexibilität und Freiheit, sodass Sie sich im eigenen Heim wieder einigermaßen fortbewegen können. Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen, dass es auch Fördermöglichkeiten für eine solche Anschaffung gibt.

Wer bezahlt den Treppenlift nach einem Arbeitsunfall?

Eigentlich sind Treppenlifte besondere Hilfsmittel im Alter und bei besonders körperlichen Einschränkungen. Sollten ältere Menschen aufgrund ihrer Krankheit so pflegebedürftig sein, dass diese einen Pflegegrad von der Pflegeversicherung zugesprochen bekommen, dann kann die Pflegeversicherung der betreffenden Krankenversicherung einen Zuschuss bis 4.000 Euro bewilligen. Dies ist bei Arbeitnehmer, die noch im Berufsleben stehen, kaum der Fall.

Aus diesem Grund können Sie sich nach einem Arbeitsunfall direkt an die Berufsgenossenschaft wenden. Vorteilhaft ist, dass diese nahezu zu 100 % die Kosten für einen Treppenlift übernimmt. Wichtig ist, dass Sie vor der Beauftragung einer solchen Installation Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die körperliche Beeinträchtigung durch den Arbeitsunfall vorübergehend ist.

Ebenfalls können Sie einen Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Private Immobilieneigentümer können hier maximal 10 % der Treppenlift-Kosten als Zuschuss erhalten. Dabei beträgt die Höchstsumme 5.000 Euro. Bei Personen, die durch einen Arbeitsunfall aus dem Berufsleben gerissen worden sind und dennoch Hoffnung auf eine Wiedereingliederung haben, können sich auch an die Agentur für Arbeit wenden.

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