Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 13.02.2022
Quelle: Welt am Sonntag
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Tanzeinlagen im Bundestag
„Der Gedanke, dass Frauen, die sich mit so einer schwierigen Entscheidung wie einem Schwangerschaftsabbruch konfrontiert sehen (…) nicht einfach, zB im Internet an faktenbasierte aufklärende Informationen kommen können, weil Ärzte & Ärztinnen sich damit strafbar machen, ist für mich unerträglich. Deshalb ist es so wichtig, dass #219a abgeschafft wird.“ Das schrieb die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke vergangene Woche auf Twitter. Sie versuchte damit zu erklären, warum sie ein Video veröffentlicht hatte, das FDP-Abgeordnete „auf dem Weg zur Abstimmung“ zeigt, „um endlich §219a aus dem StGB kicken zu können“ - mit Sonnenbrillen und „Kopfabschneider-Gesten“ zu dem Lied „Short Dick Man“ (auf deutsch: „Kurzer Schwanz-Mann“) tanzend. Mittlerweile hatte sie das Video gelöscht, weil es „Raum für Missverständnisse geboten“ habe.
Das alles steht geradezu exemplarisch für die Diskussion über die Strafbarkeit der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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