Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Datenschutz-Berater
Autor: Dr. Stefan Hanloser
Erscheinungsdatum: 2009
Seitenangabe: 18-19
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Datenschutz-Berater:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die europarechtlichen Vorgaben aus Artikel 12 a) der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG für den Umfang und die Dauer des Auskunftsanspruchs über Datenempfänger konkretisiert. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich danach auch auf den Inhalt der übermittelten Daten. Die deutschen Verjährungsfristen dürften mit den zeitlichen Vorgaben der Datenschutzrichtlinie für die Dauer des Auskunftsanspruchs vereinbar sein.
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