Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 17.08.2017
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Unfall beim Urinieren: Das Sozialgericht Gelsenkirchen über "besondere Gefahrenmomente"
Auszug:
„Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung“. Diese Erkenntnis stammt aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen (Urt. v. 14.06.1999 – Az. S 10 U 256/98). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Mann beim Urinieren einen Oberarmbruch zugezogen und forderte nun Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Hinweis:
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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