Beitrag, Deutsch, Absatzwirtschaft
Autor: Regine Schluckebier
Erscheinungsdatum: 2005
Quelle: SteuerRevue
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Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten vorgelegt, der darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern, die grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten Leistungen erbringen. Vorgesehen ist insbesondere eine so genannte «Regelung der einzigen Anlaufstelle», die es einem Unternehmer ermöglicht, seine mehrwertsteuerlichen Pflichten in Bezug auf seine Tätigkeit in der gesamten EU in dem Mitgliedstaat zu erfüllen, in dem er niedergelassen ist. Der Unternehmer könnte dabei seine sämtlichen Leistungen in der EU unter einer einzigen MWST-Nummer und seine MWSTErklärung über ein einziges Web-Portal einreichen. Die einschlägigen Angaben würden automatisch an diejenigen Mitgliedstaaten weitergeleitet, in denen der Unternehmer Gegenstände geliefert oder Dienstleistungen erbracht hat. Der Unternehmer würde die MWST direkt an den Mitgliedstaat zahlen, im dem sie geschuldet wird. Ausserdem schlägt die Kommission fünf weitere Vereinfachungsmassnahmen vor. Unternehmer aus der Schweiz und anderen Nicht-EU-Staaten könnten diese Regelung ebenfalls in Anspruch nehmen.
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