Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
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Wettbewerbs- oder sonstige Rechtsschutzverletzungen sind häufig Grund zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung des Verletzrers,die die echtsprechung als einzige wirksame Maßnahme anerkennt. Die Wiederholung der Rechtsverletzung nachdrücklich und wirksam zu vermeiden.
Solche Vertragsstrafeversprechen werden von Fall zu Fall ganz unterschiedlich formuliert, weil es vor allem für den Verletzten darauf ankommt, im Falle erneuter Zuwiderhandlungen schnell und unkompliziert seinen Vertragssrafeanspruch errechnen zu können.
Bei der Durchsetzung der errechenten Vertragsstrafe gibt es aber immer wieder Überraschungen. Vor allem die Rechtsprechung scheint sich zu weigern, den Ansprüchen ohne weiteres zu folgen.
DENKRAUM... fasst die Problematik zuammen.
Philipp Fürst
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