Wird das betrieblich genutzte Fahrzeug zum Problemfall der Gewinnermittlung?
Wird das betrieblich genutzte Fahrzeug zum Problemfall der Gewinnermittlung?

Wird das betrieblich genutzte Fahrzeug zum Problemfall der Gewinnermittlung?

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen 2006 auf die Kfz-Nutzung

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, steuer-journal

Autor: Jürgen R. Schott, Steuerberater

Erscheinungsdatum: 15.11.2006

Quelle: steuer-journal

Seitenangabe: 28-32


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Wird das betrieblich genutzte Fahrzeug zum Problemfall der Gewinnermittlung?

StB Dipl.-Fw. D.A. (USA) Jürgen R. Schott, Wustermark

Durch die gesetzlichen Novellierungen der sog. 1%-Methode sowie die Einschränkung bei der Pendlerpauschale ergeben sich bei gemischt genutzten Fahrzeugen nicht unerhebliche neue Fragestellungen im Rahmen der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils in der Gewinnermittlung. Das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 07.07.2006 gibt diesbezüglich nicht in jedem Fall befriedigende Antworten. Dies gilt insbesondere für die durch das StÄndG 2007 eingeschränkte Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.

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V. Fazit

Die allein aus haushaltstechnischen Gründen vorgenommene Beschneidung der Entfernungspauschale wirft über ihre Auswirkung im betrieblichen Bereich zusätzliche Fragestellungen auf. Es besteht die Gefahr, dass über die Zuordnung von Fahrzeugen zum notwendigen Privatvermögen weit mehr Mandanten die Anwendung der 1%-Regelung verlieren werden als bisher angenommen.

Ob aus der Äußerung der Finanzverwaltung in Form des BMF-Schreibens vom 07.07.2006 geschlussfolgert werden kann, dass sie diese Fälle so nicht aufgreifen wird, ist offen. Daneben ist fraglich, ob die Rspr. dies nicht anders sehen wird, so dass potenzielle Klageverfahren (ggf. auch aus anderen Gründen) zu unverhofften Ergebnissen in der Zukunft führen könnten. Auch bei der USt stellt sich die Frage, ob die von der Finanzverwaltung bisher verlangte "Methodengleichheit" noch aufrechterhalten werden kann.

Jürgen R. Schott, Steuerberater

DE, Wustermark

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