Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, C. H. Beck Verlag oHG
Autor: Dr. Helge Mutschler
Erscheinungsdatum: 09.05.2007
Quelle: Deutsches Steuerrecht
Seitenangabe: 874-875
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Der Autor bespricht die Entscheidung des BVerfG v. 12.12.2006, 1 BvR 2576/04. Danach ist das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der "quota litis" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechtnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den steuerberatenden Berufsstand dürften sind in Grenzen halten.
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