bAVProfis - News Arbeitsrecht Klageverzichtsklausel in vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB
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Klageverzichtsklausel in vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: bAVProfis.de - Oliver Velleman

Erscheinungsdatum: 2015

Auflage: bAVProfis

Quelle: bAVProfis - Ihr Partner für die betrieblichen Sozialleistungen


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Klage­verzichts­klausel in vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Wird ein solcher formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.  (LAG Hamm, 07.11.2013, AZ 16 SA 879/13)

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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