bAVProfis - News - bAV und Probezeiten bei Gesellschafter-Geschäftsführer
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Probezeit vor Zusage einer Pensions an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Beitrag, Deutsch, A.S. Assekuranz Service GmbH

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: BAVProfis-Oliver Velleman

Erscheinungsdatum: 2014

Auflage: bAVProfis 201404

Quelle: https://www.bavprofis.de/index5.php?id=34173cb38f07f89ddbebc2ac9128303f


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bAVProfis.de Steuer / Gesetz / Urteil
Probezeit für eine Gesellschafter-Geschäftsführerin / einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellscahft vor Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) über den Durchführungsweg einer Pensionszusage (§ 6a EStG) oder einer Unterstützungskasse (§ 4 d EStG)
BMF-Schreiben vom 14.Mai 1999 -IV C 6- S 2742 -9/99 - (BStB1 I S.512)


Die Probezeiten müssen beachtet werden, sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommt es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der versorgen Person. In der Kapitalgesellschaft erfolgt durch die verworfene Versorgungszusage eine gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellungen (z.B. Pensionszusage).

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Oliver Velleman

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TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

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