Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen
Autor: Oliver Velleman
Herausgeber / Co-Autor: bAVProfis.de - Oliver Velleman
Erscheinungsdatum: 01.02.2017
Auflage: bAVProfis - Ihr Experte für die betriebliche Altersversorgung
Quelle: bAVProfis - Ihr Partner für die betrieblichen Sozialleistungen
Aufrufe gesamt: 388, letzte 30 Tage: 3
Verlag
bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen A.S. ASSEKURANZ SERVICE GMBH
Preis: 250,-- €
Datenschutz beim Arbeitgeber in Verbindung mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Jetzt ist es amtlich der BGH hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Daten (z.B. private Anschrift) seiner Mitarbeiter nur weitergeben darf, sofern eine Einwilligung des Arbeitnehmers vorliegt.
Liegt die Einwilligung nicht vor, macht sich der Arbeitgeber strafbar.
Aktuelles BGH Urteil - (BGH, Urteil vom 20. Januar 2015 - VI ZR 137/14)
Keine Weitergabe von Arbeitnehmer - Privatanschriften an Dritte!!!
Wie sieht das bei Ihnen mit der betrieblichen Altersversorgung aus?
Wird von Ihnen als Arbeitgeber eine schriftliche Weitergabe von Ihrem Arbeitnehmer eingeholt, oder übernimmt das Ihr Berater?
Die bAVProfis lösen dieses Problem bereits in der Grundveranstaltung und lassen sich die Einwilligung jedes Teilnehmers vor Beginn der Veranstaltung übergeben.
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht bei solch groben Verfehlungen Strafen von
bis zu 300.000 Euro vor!
Als Arbeitgeber können diese Verstöße bis zu Insolvenz Ihres Unternehmens führen.
Nehmen sie den deutschen Datenschutz ernst - Die bAVProfis setzten das als Basisgrundlage vor der qualifizierten Beratung voraus.
Fachthemen
Branchenthemen
Länderthemen
DE, Grünwald
TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung
A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS
Publikationen: 49
Aufrufe seit 06/2012: 830
Aufrufe letzte 30 Tage: 4