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Beratung

Actio - Feldhahn & Partner

Rechtsanwälte - Steuerberater

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Die Partnerschaftsgesellschaft "FLR & P Feldhahn, v. d. Locht, Ringel & Partner" wurde 1999 durch den Zusammenschluß der Kanzlei Feldhahn & Partner sowie der Kanzlei v. d. Locht gegründet. Die Kanzlei Feldhahn & Partner bestand seit 1987 und verfügt seit 1994 über eine Niederlassung in Leipzig, die ebenfalls in FLR & P integriert wurde.
Durch die Fusion der Kanzleien wurden verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte vereint. Ziel war es, eine möglichst umfassende rechtlichen und steuerliche Beratung für Unternehmer und Unternehmen anbieten zu können.

Während mit der Kanzlei Feldhahn & Partner vor allem unternehmens- und steuerrechtliche Schwerpunkte sowie know - how auf dem Gebiet des Immobilienrechts in die neue Partnerschaft eingebracht wurden, verfügte die Kanzlei v. d. Locht über weitreichende Erfahrungen in den Bereichen des Arbeits- und Internetrechts. Im Rahmen der Vertiefung dieser Tätigkeitsschwerpunkte betreut FLR & P zwischenzeitlich zahlreiche Unternehmen in "old" und "new" economy. Die Unternehmen gehören sowohl dem Mittelstand an, sind aber teilweise auch börsennotiert.

Daneben ist Schwerpunkt der Tätigkeiten von FLR & P der Beratungs- und Steuerungsbereich rund um die Immobilie, beginnend mit dem Erwerb selbst, fortgesetzt bei der Erreichung oder Erweiterung des Baurechts, der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der anschließenden Nutzung und Verwertung, sei es durch Fondsgesellschaften, sei es im klassischen Verkauf. Hierzu gehört insbesondere auch die Behandlung von Mietverhältnissen. Diese Schwerpunkte werden ergänzt durch die Beratung auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts.

Unser Klientel besteht daher aus den klassischen mittelständischen sowie einigen börsennotierten Unternehmen, die im wesentlichen aus dem Medien- und IT - Bereich, aber auch aus dem Immobilienbereich stammen.

Die Erstellung von Unternehmenskonzepten und die Lösung der damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Schwierigkeiten gehört dabei ebenso zu unserem Aufgabenbereich wie die Klärung aller im Zusammenhang mit dem ständigen Geschäftsbetrieb auftauchender Rechtsfragen. Letztere umfassen vor allem die konkrete Forderungsdurchsetzung, bzw. deren Abwehr sowie die Konzipierung bestmöglicher Verträge für Kunden und Lieferanten einschließlich der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Die umfassende Beratung auf diesen Gebieten schließt die Neugründung, Erwerb und Veräußerung sowie Umwandlung und Liquidation, aber auch die Sanierung von Gesellschaften ein. Gerade hier hat die Kanzlei im Umgang mit Gläubigern, insbesondere aber mit den Banken unter Beweis gestellt, daß individuelle und kreative Lösungen erreicht und umgesetzt werden konnten, die letztlich für alle Beteiligten ein Gewinn waren. FLR & P begleitet seine Mandanten zudem bei Konzernumstrukturierungen, Verschmelzungen und Abspaltungen.

Arbeitsrechtliche Fragen werden bei unserer umfassenden Beratung ebenso berücksichtigt, wie Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes, die sich durch den ständig wachsenden Markt des Internets ergeben.

Die Kanzlei bearbeitet das komplette private Baurecht in allen seinen Facetten. Dadurch haben wir Erfahrung bei der Planung, Errichtung und Sanierung von Bauvorhaben, deren Kauf und Verkauf sowie der gewerblichen und privaten Vermietung.

Da schon die Kanzlei Feldhahn & Partner den Mandanten erb- und familienrechtliche Beratung anbieten konnte, wurden diese Bereiche im Rahmen des Zusammenschlusses von FLR & P durch die Erweiterung des Mitarbeiterstammes ausgebaut.

Nunmehr bestehen Schwerpunkte im Ehe- und Scheidungsrecht, ferner bei Unterhaltsfragen. Desweiteren unterstützen wir unsere Mandanten bei der Lösung erbrechtlicher Aufgaben im privaten und im Unternehmensbereich, wobei wir erhebliche Erfahrungen sowohl bei in- als auch ausländischen Fragestellungen haben, insbesondere hinsichtlich des europäischen und des nordamerikanischen Marktes. Die Kanzlei FLR & P legt besonderen Wert auf ständige interne Kommunikation. Diese ist dadurch geprägt, daß jedes Mandat von einem verantwortlichen Partner als Ansprechperson betreut wird. Intern mobilisiert der Partner sodann das gesamte Fachwissen der Kanzlei, welches ohne Ansehen des Alters und der Position von jedem Mitarbeiter und Partner geleistet wird. Dadurch entsteht eine kollegiale und offene Arbeitsatmosphäre, die durch einen regen fachlichen Austausch zwischen den Rechtsanwälten auch im Rahmen von Teamarbeit umgesetzt wird.

Unsere Mitarbeiter werden finanziell und zeitlich unterstützt, sich Fachwissen zuzueignen und regelmäßig an Seminaren teilzunehmen. Im Verhältnis zu den Mandanten legen wir Wert auf größtmögliche Transparenz. Anders als die Großkanzleien können wir eine persönliche Beratung anbieten, im Rahmen derer der Mandant über alle juristischen und wirtschaftlichen Aspekte seiner Angelegenheit aufgeklärt wird und er in die wesentlichen Entscheidungen Herr des Geschehens bleibt. Darüber hinaus wird der Mandant regelmäßig über den Verlauf der Sache informiert.
 

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