In der Bundesrepublik Deutschland stellt die GmbH mit Abstand die beliebteste Rechtsform für Kapitalgesellschaften dar. Durch die Wahl der Gesellschaftsform einer Unternehmung wird eine grundlegende Entscheidung in Hinblick auf die Haftung, die Kapitalbeschaffung, die Besteuerung sowie die Art und den Umfang der Buchführungs- bzw. Bilanzierungspflicht der Gesellschafter und der Gesellschaft getroffen. Daraus ergibt sich ein hoher Informations- und Beratungsbedarf sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch rechtlicher Sicht.
Die GmbH-Gründung selbst kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen erfolgen und erfordert das Verfassen und die Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages, der notariell beurkundet werden muss.
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