Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Lebensmittel Zeitung
Autor: Urs S. Hofer, MA
Erscheinungsdatum: 07.05.2010
Seitenangabe: 7
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Die Schweiz führt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein. Damit dürfen im EU-Raum hergestellte und zugelassene Güter in die Schweiz importiert werden, selbst wenn sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz entsprechen. Das neue Gesetz bietet aber auch Schweizer Unternehmen neue Möglichkeiten. Es wird erwartet, dass die neuen Bestimmungen im Juli 2010 in Kraft gesetzt werden.
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