Das Familienrecht ist im 4. Buch des BGB geregelt.
Es beinhaltet u.a. das Eheschließungs- und Scheidungsrecht, die Rechtsbeziehungen zu Kindern, das Unterhaltsrecht und das Betreuungsrecht.
Familienrechtliche Beratung umfasst regelmäßig nicht nur rein juristische Beratung, sondern auch menschliche und emotionale Erwägungen, die sich insbesondere auswirken, wenn Kinder vorhanden sind.Hauptbereiche sind: Scheidung, Unterhalt für Kinder, Unterhalt für Ehegatte (Trennungszeit und nacheliche Zeit), Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hausrat, Umgangsregelungen, Zugewinn, Versorgungsausgleich
Die Unterhaltsreform kommt.
Am 22.03.2007 hat die Koalition sich endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Das Reformgesetz ist nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig und das Bundesjustizministerium versucht die Reform zum 01.07.2007 in Kraft treten zu lassen. Für jeden notwendigen politischen Schritt gibt es jeweils noch zwei Zeitpunkte die von den Politikern genutzt werden können.
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Betreuungsrecht, Ehescheidung, Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsrecht, Nichtehelichenrecht, Patientenverfügung, Trennungsvereinbarung, Unterhaltsrecht, VorsorgevollmachtDer für Familiensachen zuständige 16. Senat des OLG Karlsruhe hatte mit Beschluss vom 19.01.2007 über die Frage zu entscheiden, ob durch einen endgültigen Vergleich im Verfahren auf einstweilige Anordnung ein Vergleichsmehrwert entsteht. Im...
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 28.03.07 (XII ZR 21/05) über die Berücksichtigung des Gebrauchsvorteils aus mietfreiem Wohnen im Eigenheim bei der Berechnung des...
Fachanwalt für Familienrecht
Florian Kress
Fachanwalt für Familienrecht
Dipl.-Jur. Tobias Zink