
Verfasser kommentiert die Entscheidung BAG, 2007-02-15, 8 AZR 397/06, ZIP 2007, 1227, die sich mit der Frage befasst, ob der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erwachsene Kündigungsschutz nach BGB § 613a Abs 1 S 1 mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber übergeht, wenn in dessen Betrieb die Voraussetzungen des KSchG § 23 Abs 1 nicht vorliegen. Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Begründung, mit der das Gericht diese Frage und - mangels Bestehens einer Regelungslücke - auch eine analoge Anwendung des UmwG § 323 J: 1995 verneint hat, führt er aus, dem praxisrelevanten Urteil könne uneingeschränkt zugestimmt werden. Es bringe für Kleinbetriebe Rechtssicherheit, denn der Senat habe klargestellt, dass es für die Anwendbarkeit des KSchG auch im Fall des Betriebsübergangs oder Betriebsteilübergangs allein darauf ankomme, ob im Betrieb des Erwerbers der Schwellenwert des KSchG § 23 Abs 1 erreicht werde. Auch in der Sache sei das Urteil zu begrüßen, da es der Intention des Gesetzgebers, Kleinbetriebe vom Anwendungsbereich des KSchG auszunehmen, Rechnung trage.
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