Umsatzbesteuerung der Verwertung von Sicherungseigentum außerhalb des Insolvenzverfahrens
Umsatzbesteuerung der Verwertung von Sicherungseigentum außerhalb des Insolvenzverfahrens

Umsatzbesteuerung der Verwertung von Sicherungseigentum außerhalb des Insolvenzverfahrens

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, StuB - Steuern und Bilanzen

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2006

Seitenangabe: 700 - 704


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Die Stellung von Sicherungseigentum an beweglichen Wirtschaftsgütern ist ein gängiges Instrument der Besicherung von Krediten. Umsatzsteuerliche Probleme ergeben sich immer dann, wenn eine (unplanmäßige) Verwertung des Sicherungseigentums vorgenommen werden muss, weil der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Aufbauend auf den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen sind die bestehenden umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zu bestimmen und abzuwickeln. Problematisch für die Besteuerungspraxis ist dabei insbesondere die Unterscheidung zwischen verschiedenen Verwertungsszenarien.

Der Beitrag setzt sich auf der Grundlage allgemeiner umsatzsteuerlicher Prinzipien kritisch mit den Vorgaben der beiden BFH-Urteile V R 20/04 und V R 9/03 auseinander. In diesen Entscheidungen arbeitet der BFH die Theorie des sog. „Dreifachumsatzes“ bei der Verwertung von Sicherungseigentum an Wirtschaftsgütern durch den Sicherungsgeber außerhalb des Insolvenzverfahrens heraus. Die vom BFH vorgesehenen umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen spiegeln dabei nicht die tatsächlichen Verhältnisse wider; der Rückgriff auf die Abwicklung von umsatzsteuerlichen Kommissionsgeschäften i. S. des § 3 Abs. 3 UStG überzeugt nicht. Gleichwohl wird die Besteuerungspraxis die BFH-Vorgaben zu beachten haben, da andernfalls umsatzsteuerliche Risiken drohen.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

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Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

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