§ 4 Abs. 3 WpHG: Mitwirkungspflicht trotz Selbstbezichtigungsgefahr?
§ 4 Abs. 3 WpHG: Mitwirkungspflicht trotz Selbstbezichtigungsgefahr?

§ 4 Abs. 3 WpHG: Mitwirkungspflicht trotz Selbstbezichtigungsgefahr?

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten

Autor: Dr. André-M. Szesny, LL.M.

Erscheinungsdatum: 16.08.2010

Seitenangabe: 1995-2000


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Gegenstand des Beitrags ist das Spannungsverhältnis zwischen den Mitwirkungspflichten von Emittenten und anderen Betroffenen im Aufsichtsverfahren der BaFin auf der einen Seite und dem strafprozessualen Recht, nicht an der eigenen Verurteilung mitwirken zu müssen, auf der anderen.

Das Problem ist latent: Es stellt sich immer dann, wenn die BaFin gem. § 4 WpHG wegen „Missständen“ ermittelt, die zugleich auch eine Straftat darstellen können, also beim Verdacht auf ein Insiderdelikt oder eine Marktmanipulation. Am Beispiel der Unterlagenvorlagepflicht nach dem WpHG kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass im Finanzmarktaufsichtsrecht gebotene strafprozessuale Schutzinstrumente fehlen. Er fordert ein ausdrücklich geregeltes Vorlageverweigerungsrecht bei Selbstbezichtigungsgefahr.

Dr. André-M. Szesny, LL.M.

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