Amazon-Marketplace: Prüfungspflicht für Händler
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Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Erscheinungsdatum: 2017


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Schutt, Waetke Rechtsanwälte

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"Händler bei Amazon-Marketplace kennen das Problem: Stellt man ein Produkt bei Amazon ein, ist die vorgegebene Produktbeschreibung zu übernehmen. Diese Beschreibung stammt vom ersten Händler, der das Produkt eingestellt hatte. Aber die Beschreibung kann auch von jedem Händler geändert und angepasst werden, bspw. wenn bestimmte Informationen fehlerhaft sind oder fehlen..."

Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

DE, Karlsruhe

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

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