Arbeitgeber darf Mitarbeiterinnen BHs vorschreiben
Arbeitgeber darf Mitarbeiterinnen BHs vorschreiben

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Autor: Jürgen Krause

Erscheinungsdatum: 2011


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Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeiterinnen vorschreiben, BHs, Bustiers oder Unterhemden zu tragen, damit die darüber getragene Dienstkleidung nicht so schnell abnutzt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Aktenzeichen: 3 TaBV 15/10).
Nach Ansicht des Gerichts ist diese Regel keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Zulässig sei auch die Vorgabe, dass die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein müsse, damit sie nicht durchscheine. Der Beschluss betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt. In der Vereinbarung waren strenge Regeln über das Aussehen der Beschäftigten festgehalten.
Zu Recht, befanden die Richter. Die Vorschriften dienten dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild. Auch die Anweisung, Fingernägel in maximaler Länge von 0,5 Zentimeter über der Fingerkuppe zu tragen, sei rechtens. Sie verhindere, dass Passagiere verletzt werden.
Zu streng dürfen die Regeln allerdings nicht sein: Vorschriften über die Farbe der Fingernägel bei weiblichen Angestellten sind nach Auffassung des Gerichts nicht zulässig. Ebenso darf männlichen Mitarbeitern nicht vorgeschrieben werden, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen. Auch nicht zulässig ist es, ihnen das Tragen künstlicher Haarteile zu verbieten.

Jürgen Krause

DE, Leutkirch

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