Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 10.08.2018
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist
Auszug:
Ein Arbeitszeugnis gibt dem Arbeitnehmer Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (BAG, Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 632/07). Und da Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung oft nicht übereinstimmen, verwundert es kaum, dass es häufig zu Zeugnis-Streitigkeiten kommt. Manchmal sind diese geradezu absurd, wie ein vom LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 9.11.2017, 5 Sa 314/17) jüngst entschiedener Fall zeigt.
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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