Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist
Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist

Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 10.08.2018

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist

Auszug:
Ein Arbeitszeugnis gibt dem Arbeitnehmer Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (BAG, Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 632/07). Und da Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung oft nicht übereinstimmen, verwundert es kaum, dass es häufig zu Zeugnis-Streitigkeiten kommt. Manchmal sind diese geradezu absurd, wie ein vom LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 9.11.2017, 5 Sa 314/17) jüngst entschiedener Fall zeigt.

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (Bezugsquelle anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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