Die Leistungskommission im deutschen Umsatzsteuerrecht
Die Leistungskommission im deutschen Umsatzsteuerrecht

Die Leistungskommission im deutschen Umsatzsteuerrecht

Zur europarechtlichen Interpretation des § 3 Abs. 3 und 11 UStG

Beitrag, Deutsch, 22 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Klaus D. Hahne

Herausgeber / Co-Autor: R.Hamacher

Erscheinungsdatum: 2003

Quelle: Steuern und Wirtschaft

Seitenangabe: 66-87


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Aufgrund der BFH-Urteile vom 7. Oktober 1999 und 25. Mai 2000 erschien ein über viele Jahre andauernder Meinungsstreit im Fachschrifttum entschieden: Der BFH hatte in aller gebotener Klarheit seine ständige Rechtsprechung in einem einmaligen Kraftakt aufgegeben und die Frage der Anwendbarkeit der Grundsätze der Leistungskommission im deutschen Umsatzsteuerrecht bejaht. Auch wenn die einzelnen Urteile in ihrer rechtlichen Begründung etwas kurz geraten scheinen, besteht im Ergebnis jedoch kein Zweifel am Willen des BFH, das deutsche Umsatzsteuerrecht entsprechend den europarechtlichen Vorgaben auszulegen und anzuwenden.

Dementsprechend überrascht es gerade auch, dass die Gegner dieser Rechtsprechung bereits nach kurzer Zeit zum Gegenangriff ausgeholt haben. Als solcher muss jedenfalls das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Dezember 2001 angesehen werden: Denn das Finanzgericht verweigert dem BFH in der entscheidenden Frage der Reichweite einer richtlinienkonformen Auslegung der deutschen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des § 3 Abs. 3 und Abs. 11 UStG schlichtweg die Gefolgschaft. Die in der Sache mit umfangreichen Argumenten versehene Begründung des Finanzgerichts, in der ausführlich auf die vom BFH selbst und von Fachschriften vorgetragenen Argumente eingegangen wird, führt zu einem von der Rechtsauffassung des BFH abweichenden Ergebnis.

Bedeutsam erscheint die Begründung des Niedersächsischen Finanzgerichtes aber auch gerade insofern, als dass sich erstmals ein Finanzgericht in aller Ausführlichkeit mit sämtlichen Aspekten der Problematik der Leistungskommission unter Würdigung der neuen Rechtsprechung des BFH kritisch auseinandersetzt. Dagegen hat es der BFH bislang stets unterlassen, seine Rechtsauffassung ausführlicher zu begründen um so gegebenenfalls auch die Angriffspunkte der Kritiker dieser Rechtsprechung zu schließen.

Mit dem nunmehr vorerst letzten Urteil des BFH vom 31. Januar 2002 zur Leistungskommission im deutschen Umsatzsteuerrecht wird die vorgebrachte Kritik abschmettert, indem es der BFH wiederum versäumt, eine ausführlichere Rechtfertigung seiner Rechtsprechung abzugeben, und an der bisherigen Rechtsauffassung festhält. Damit ist zu erwarten, dass die vom Niedersächsischen Finanzgericht, der Finanzverwaltung und dem Fachschrifttum vorgetragenen Aspekte alsbald als erledigt abgehakt werden. Deshalb sollen die vorliegenden Judikate und Diskussionsbeiträge zum Anlass genommen werden, sich nochmals eingehend mit der Frage der Rechtsgrundlagen der umsatzsteuerlichen Leistungskommission im deutschen Umsatzsteuerrecht auseinander zu setzen.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

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