Die Nacherhebung von Zöllen gemäß Artikel 220 ZK
Die Nacherhebung von Zöllen gemäß Artikel 220 ZK

Die Nacherhebung von Zöllen gemäß Artikel 220 ZK

...und wann man sich dagegen wehren kann.

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert

Autor: Dr. Frank Sievert

Erscheinungsdatum: 2013


Aufrufe gesamt: 413, letzte 30 Tage: 3

Kontakt

Verlag

Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert

Telefon: +49-40-519794

Telefax: +49-40-519794

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Immer dann, wenn die Einfuhrabgaben durch die Zollbehörden  nicht in der  gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfasst und angefordert wurden, ist mit einem sogenannten Nachforderungsbescheid für die betroffenen Unternehmen zu rechnen. Stellen die Zollbehörden oder der Beteiligte fest, dass Abgaben irrtümlich nicht oder zu niedrig angefordert wurden, muss die unrichtige Abgabenfestsetzung korrigiert werden. Dies geschieht durch eine "Nacherhebung" beim Abgabenschuldner. 

Dr. Frank Sievert

DE, Hamburg

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert

Publikationen: 47

Veranstaltungen: 3

Aufrufe seit 12/2004: 47186
Aufrufe letzte 30 Tage: 61

Premium