Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert
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Immer dann, wenn die Einfuhrabgaben durch die Zollbehörden nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfasst und angefordert wurden, ist mit einem sogenannten Nachforderungsbescheid für die betroffenen Unternehmen zu rechnen. Stellen die Zollbehörden oder der Beteiligte fest, dass Abgaben irrtümlich nicht oder zu niedrig angefordert wurden, muss die unrichtige Abgabenfestsetzung korrigiert werden. Dies geschieht durch eine "Nacherhebung" beim Abgabenschuldner.
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