Die Nacherhebung von Zöllen gemäß Artikel 220 ZK
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...und wann man sich dagegen wehren kann.

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert

Autor: Dr. Frank Sievert

Erscheinungsdatum: 2013


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Immer dann, wenn die Einfuhrabgaben durch die Zollbehörden  nicht in der  gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfasst und angefordert wurden, ist mit einem sogenannten Nachforderungsbescheid für die betroffenen Unternehmen zu rechnen. Stellen die Zollbehörden oder der Beteiligte fest, dass Abgaben irrtümlich nicht oder zu niedrig angefordert wurden, muss die unrichtige Abgabenfestsetzung korrigiert werden. Dies geschieht durch eine "Nacherhebung" beim Abgabenschuldner. 

Dr. Frank Sievert

DE, Hamburg

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