Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 17.07.2022
Quelle: Welt am Sonntag
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Die Tugendrepublik der neuen Jakobiner
„Würzburg verbietet Ballermann-Hit ‚Layla‘ auf Volksfest“, titelte Spiegel-Online vergangene Woche. Ähnliche Formulierungen fanden sich in anderen Medienbeiträgen. Davon gab es viele – auch, weil sich der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, in die Diskussion um den Partysong eingeschaltet hat. „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel“, schrieb er auf Twitter.
Als Jurist bekommt man da leichte Bauchschmerzen. Denn so stimmt die Darstellung nicht. Dabei ist es durchaus interessant, die Geschehnisse genau zu betrachten – auch rechtlich. Aber letztlich geht es nicht um juristische Feinheiten, sondern um sehr grundsätzliche Fragen. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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