Die Vorverlagerung der Ad-hoc-Publizität bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen
Die Vorverlagerung der Ad-hoc-Publizität bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen

Die Vorverlagerung der Ad-hoc-Publizität bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen

Hemmnis oder Gebot einer guten Corporate Governance?

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten

Autor: Prof. Dr. Marco Staake

Erscheinungsdatum: 2007

Quelle: Betriebs-Berater

Seitenangabe: 1573-1578


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Seit Inkrafttreten des WpHG wird die Frage diskutiert, ob bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen in Aktiengesellschaften bereits der Beschluss des Vorstands gem. § 15 WpHG zu veröffentlichen ist. Die Neufassung der Vorschrift durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz hat zwar zu einer argumentativen Neuausrichtung geführt, nicht aber zu einer grundlegenden Neubewertung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und mit ihr das ganz überwiegende Schrifttum lehnen eine frühe Publizitätspflicht weiterhin ab. Im Beitrag wird ein Gegenmodell zu dieser die Diskussion dominierenden Auffassung entwickelt. Anknüpfend an die Erwägungen von Lutter (Festschrift Zöllner, 1998, S. 363 ff.) soll dabei insbesondere gezeigt werden, dass das deutsche Aktienrecht der vermeintlichen "Bedrohung" für die unabhängige Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats wirksam begegnen kann und eine frühzeitige Information des Kapitalmarktes sogar zur Verbesserung der Corporate Governance beiträgt.

 

 

Prof. Dr. Marco Staake

DE, Bayreuth

Universitätsprofessor

Universität Bayreuth, Stiftungsprofessur für das Recht der Familienunternehmen

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