Fakten zur sogenannten "Online-Scheidung"- 2008
Fakten zur sogenannten "Online-Scheidung"- 2008

Fakten zur sogenannten "Online-Scheidung"- 2008

Aufsatz, Deutsch, 2 Seiten, Eigenverlag - Homepage-Veröffentlichung

Autor: Tobias Zink

Erscheinungsdatum: 2008

Quelle: Homepage Kanzlei BLAICH & PARTNER

Seitenangabe: 1


Aufrufe gesamt: 1062, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Eigenverlag - Homepage-Veröffentlichung

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Vermeintlich fortschrittliche Kanzleien werben immer häufiger mit der "Scheidung-Online" oder der "Internet-Scheidung" und erwecken den Eindruck, sie böten eine besondere Leistung an, die zudem noch kostengünstiger sei. Doch Scheidung via Internet bedeutet lediglich, dass die Korrespondenz zwischen Mandant (oder Mandatin) und Anwalt (oder Anwältin) per E-Mail oder Homepage erfolgt. Die Schriftsätze an das Gericht werden wie seit Jahrzehnten auf Papier gedruckt und in die Post gegeben. Und spätestens der Termin vor dem Richter erfordert die persönliche Anwesenheit beider Parteien. Und meistens auch von zwei Anwälten. Hat die Online-Scheidung also Vorteile?

Tobias Zink

DE, Stuttgart

Partner

Stallbaum+Zink Rechtsanwälte

Publikationen: 1

Aufrufe seit 11/2008: 1129
Aufrufe letzte 30 Tage: 1