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Das Familienrecht ist im 4. Buch des BGB geregelt. Es beinhaltet u.a. das Eheschließungs- und Scheidungsrecht, die Rechtsbeziehungen zu Kindern, das Unterhaltsrecht und das Betreuungsrecht.
Familienrechtliche Beratung umfasst regelmäßig nicht nur rein juristische Beratung, sondern auch menschliche und emotionale Erwägungen, die sich insbesondere auswirken, wenn Kinder vorhanden sind. Hauptbereiche sind: Scheidung, Unterhalt für Kinder, Unterhalt für Ehegatte (Trennungszeit und nacheliche Zeit), Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hausrat, Umgangsregelungen, Zugewinn, Versorgungsausgleich
Die Unterhaltsreform kommt.
Am 22.03.2007 hat die Koalition sich endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Das Reformgesetz ist nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig und das Bundesjustizministerium versucht die Reform zum 01.07.2007 in Kraft treten zu lassen. Für jeden notwendigen politischen Schritt gibt es jeweils noch zwei Zeitpunkte die von den Politikern genutzt werden können.
Es gibt gute Gründe, die Beziehung zur Familie und Verwandtschaft rechtlich einwandfrei zu gestalten. Viele Menschen glauben, dass allein der Staat und das Gesetz regeln, welche Rechte und Pflichten zwischen einem Mann, einer Frau, den Kindern oder Eltern bei einer Trennung, im Erbfall oder einer schweren Erkrankung entstehen. Diese Annahme kann sich als folgenschwerer Irrtum erweisen. Dabei wird übersehen, dass Besitzrechte oder Unterhaltspflichten zum Teil der Vertragsfreiheit unterstehen.
Wenn es die Umstände erfordern, können Verträge Streit verhindern, Lasten sinnvoll begrenzen und ein Vermögen, von dem viele Existenzen abhängen, schützen. Es ist nur dann sinnvoll, ein Familiengericht zu bemühen, wenn im Streitfall keine Vereinbarungen vorliegen. Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vereinbart. Das Zivilrecht erlaubt Verträge zwischen Eheleuten und deren Kindern. Die Betroffenen müssen dem Gesetzgeber nicht blind vertrauen, sondern können sinnvolle Vereinbarungen in eigener Verantwortung abschließen.
Familienrecht: Offene Fragen einvernehmlich klären
Rechtliche Fragen stellen sich oft schon bei der Eheschließung. Über Rechten und Pflichten einer Ehe können nicht nur Geistliche aufklären, sondern auch Fachanwälte für Familienrecht. Ähnliches gilt für eingetragene Ehegemeinschaften, bei denen auch Fragen wie die Verteilung der Steuerlast oder nach dem Sorgerecht eines gemeinsamen Kindes gestellt werden müssen. Eine Gütertrennung mit oder ohne Unterhaltsvereinbarung ist kein Zeichen von Misstrauen, wenn das Vermögen eines Partners die Grundlage eines Unternehmens ist oder beide Partner finanziell unabhängig sind.
Auch das Sorgerecht kann vereinbart werden, wenn Partner eine Lebensgemeinschaft bilden ohne verheiratet zu sein oder einer der Partner Kinder mit in die Ehe bringt, die auf die Hilfe des neuen Partners angewiesen sind. Eine Adoption kann ein Verhältnis tiefer Verbundenheit dauerhaft auf materiell gesunde Füße stellen. Mit wachsender Lebenserwartung und unterschiedlichen Einkommensverhältnissen ist auch die Regelung von Unterhaltsfragen sinnvoll, um Ausgaben sinnvoll zu begrenzen oder die Ausbildung eines Kindes über die Dauer der Ehe hinaus zu sichern.
Familienrecht: Beratung und Vertrag ersparen den Prozess
Um zu erfahren, was der Gesetzgeber in familienrechtlichen Fällen vorsieht oder was beim Abschluss solcher Verträge beachtet werden muss, sollte der Rat eines Experten eingeholt werden. Oft geht es dabei darum, wie eine rechtsgültige Vereinbarung aussehen muss, wo es Musterverträge gibt, welche Verträge von einem Anwalt aufgesetzt oder von einem Notar beglaubigt werden müsen. Da Gesetzestexte oft unverständlich sind, hilft es sich über die Rechtslage oder mögliche Sondervereinbarungen zu informieren. Das gilt für eine Patientenverfügung ebenso wie für ein Testament. Eine gütliche Scheidung ist umso realistischer, je klarer die Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Eheschließung sind. Auch über die Besonderheiten einer eingetragenen Ehegemeinschaft können Sie sich bei einem unserer Experten vorab informieren.
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