Formmarke
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dreidimensionale Marke

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2010


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dreidimensionale Marke / Formmarke

Legostein, Pralinenform Rocher-Kugel und Goldhase  geben  Anlass, die Grundsätze zur Markenfähigkeit und Eintragungsfähigkeit dreidimensionaler Marken noch einmal näher zu beleuchten. Dreidimensionale Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, sind dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn die Form zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist . Die Bestimmung will verhindern, dass technische Lösungen monopolisiert werden können und die Mitbewerber daran hindern, ihre Ware mit diesen technischen Lösungen zu versehen. 

Bereits in dem Rechtsstreit Philips/Remington hat es der EuGH nicht als entscheidungserheblich erachtet, dass man mit zahlreichen anderen Formen die gleiche technische Wirkung mit einem gleichen Kostenaufwand erzielen kann, sondern ausschließlich darauf abgestellt, dass die wesentlichen funktionellen Merkmale der in Rede stehenden Form nur der technischen Wirkung zuzuschreiben sind. Er sieht dieses Eintragungshindernis selbst dann als erfüllt an, wenn die fragliche technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden könnte. 

Wenn seither immer wieder gerne das Argument verwendet wird, dass anders zu urteilen sei, wenn eine bestimmte technische Lösung auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt werden könne, kommt es auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH in Anwendung der Grundsätze des EuGH hierauf nicht an. Es kommt darauf an, ob dieselbe technische Wirkung mit unterschiedlichen technischen Lösungen erzielt werden kann oder mit der gleichen technischen Lösung, aber mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Mit dieser Sicht soll verhindert werden, dass technische Lösungen, die über Patent-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz verfügen oder verfügt haben oder deren Schutzdauer abgelaufen ist und nicht mehr verlängert werden kann, nicht mit Hilfe des Markenschutzes unterlaufen werden, was dazu führen würde, dass der befristete Schutz aus Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern über den Markenschutz einem unbefristeten Schutz zugänglich gemacht werden können. 

Philipp Fürst

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