Newsletter, Deutsch, 3 Seiten, Medizinrechtskanzlei Ratajczak & Partner mbB
Autor: Harald Wostry
Erscheinungsdatum: 26.07.2010
Quelle: http://www.rpmed.de
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Verlag
Medizinrechtskanzlei Ratajczak & Partner mbB
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Der Bundesgerichtshof hat im Fall eines Rechtsanwaltes, der seiner Mandantin geraten hatte, den Schlauch der Magensonde zur künstlichen Ernährung ihrer Mutter durchzuschneiden, entschieden, dass der Abbruch
einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist (Urt. vom 25.06.2010, Az.: 2 StR 454/09). Die Entscheidung des BGH bringt Rechtsicherheit in den Fällen in denen ein schriftlicher eindeutiger, vor nicht zu langer zurückliegender Zeit verfasster, Patientenwille vorliegt und Betreuer und Arzt sich einig sind.
In allen anderen Fällen bleibt das Risiko, dass im Nachhinein der die Sterbehilfe rechtfertigende Patientenwille nicht festgestellt wird. Hier hilft nach wie vor nur die Anrufung des Betreuungsgerichts und diese Fallgestaltungen werden die Diskussion weiter beschäftigen.
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