Gerichtsurteil könnte Umstellung von Bonussystemen bewirken
Gerichtsurteil könnte Umstellung von Bonussystemen bewirken

Gerichtsurteil könnte Umstellung von Bonussystemen bewirken

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Quelle: Artikel, erschienen in eFinancialCareers am 22.02.2007


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Gerichtsurteil könnte Umstellung von Bonussystemen bewirken

Artikel, erschienen in eFinancialCareers am 22.02.2007

Von Markus Berkenkopf

Die Verurteilung einer Investmentbank zur Zahlung einer Bonifikation könnte Einfluss auf die Bonussysteme der Banken haben. Doch nicht jeder sollte klagen!

Das Hessische Landesarbeitsgericht verurteilte 2006 eine französische Investmentbank zur Zahlung einer Bonifikation an einen Mitarbeiter. Dieser hatte geklagt, nachdem ihm die Bank eine ihm eigentlich zustehenden Bonuszahlung aufgrund seiner zwischenzeitlichen Kündigung verweigert hatte.

Das Argument der Bank: Im Arbeitsvertrag stand eine Klausel, wonach der Bonus nicht gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer vor dem 2. April eines Jahres kündigt.

„Solche Regeln in Verbindung mit langen Kündigungsfristen können wechselwillige Banker unangemessen lange an ihre Arbeitgeber binden“, erklärt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner in Frankfurt am Main.

Wer ähnliche Klauseln in seinem Arbeitsvertrag findet, sollte sich jedoch nicht zu früh freuen: Die Länge der Bindungsfrist, die sich aus Kündigungsfrist und frühestmöglichem Kündigungstermin ergibt, kann ein Indiz sein, ob die Klausel zulässig ist oder nicht.

„Die Zulässigkeit einer derartigen Klausel hängt vom Einzelfall ab; dabei sind der Zeitraum zwischen Bezugszeitraum und Versprechen einerseits und Auszahlung andererseits, die Gesamtdauer der Bindung, die Anzahl der durch die vorgegebene Bindungsdauer ausgeschlossenen Kündigungsmöglichkeiten sowie auch das Ver-hältnis von Jahresgehalt und Sonderleistungen zu berücksichtigen,“ weiß Dr. Dietmar Müller-Boruttau, Rechtsanwalt bei der Sozietät Linklaters in Berlin.

Der positive Prozessausgang muss daher keine unmittelbare Auswirkungen auf andere Prozesse haben. „Die Bonussysteme der Banken sind schwer vergleichbar. Ein solches Urteil ist aber nur auf exakt gleiche Fälle anzuwenden“ so beide Anwälte unisono. So gab es 2006 auch ähnlich gelagerte Prozesse, in denen die Kläger unterlagen.

Groll rät Betroffenen daher, ihre Verträge im Detail von Anwälten prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass überhaupt eine Chance vor Gericht besteht. Groll selbst vertritt derzeit einen ähnlich gelagerten Fall vor dem Bundesarbeitsgericht.

Zumindest einzelne Banken überprüfen derzeit dennoch trotz fehlender Rechtsverbindlichkeit nach Angaben aus Investmentkreisen die rechtliche Ausgestaltung ihrer Bonussysteme: „Viele Institute dürften versuchen, durch Anpassung ihrer Vergütungssysteme eventuellen Klagen vorzubeugen“ meint Dr. Müller-Boruttau.


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